IT Sachverständiger Industrieelektronik
- Überprüfung von Geldspielgeräten Beratung • Entwicklung • Gutachten |
Besonderheiten Sachverständigentätigkeit Der öffentlich bestellte Sachverständige hat besondere Pflichten für die Ausübung der Tätigkeit auf seinem Bestellungsgebiet: |
Die Aufgabenerfüllung muß
erfolgen. |
Erweiterte Aufbewahrungspflicht der Unterlagen seiner Tätigkeit. Er hat eine weitreichende Schweigepflicht über die während seiner Tätigkeit erlangten Informationen. |
In
der Sachverständigenordnung (SVO) der
Industrie- und Handelskammer IHK-Homepage (http://www.muenchen.ihk.de): Recht & Fair Play >Sachverständige / Schlichtung >Öffentliche BestellungSVO © Michael Benzinger 2009 Stand: 04.05.2009 |