IT Sachverständiger Industrieelektronik - Überprüfung von Geldspielgeräten
Beratung • Entwicklung • Gutachten

Besonderheiten Sachverständigentätigkeit

Der öffentlich bestellte Sachverständige hat besondere Pflichten für die Ausübung der Tätigkeit auf seinem Bestellungsgebiet:

Die Aufgabenerfüllung muß

    • unabhängig

    • weisungsfrei

    • gewissenhaft

    • unparteiisch

erfolgen.


Die Aufzeichnungen müssen vollständig, übersichtlich und chronologisch geordnet sein.

Erweiterte Aufbewahrungspflicht der Unterlagen seiner Tätigkeit.

Er hat eine weitreichende Schweigepflicht über die während seiner Tätigkeit erlangten Informationen.

In der Sachverständigenordnung (SVO) der Industrie- und Handelskammer
für München und Oberbayern
sind diese Besonderheiten festgelegt und nachzulesen.

IHK-Homepage (http://www.muenchen.ihk.de):

Recht & Fair Play > 
Sachverständige / Schlichtung > 
Öffentliche Bestellung
SVO

© Michael Benzinger 2009 Stand: 04.05.2009