Hinweis +++ Achtung! +++
Die
Zulassungen aller Bauarten mit den Bauartnummern 2201 bis 3016
werden nach dem 10. November 2018 aufgehoben.
Die
Nachbaugeräte dieser Bauarten dürfen dann gem. § 20 Abs. 2 SpielV
nicht weiter betrieben werden und die Übereinstimmung mit der
Bauartzulassung nach § 7 SpielV nicht mehr festgestellt werden.