IT Sachverständiger Industrieelektronik - Überprüfung von Geldspielgeräten
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Überprüfung von Geldspielgeräten

Nach der Spielverordnung §7, müssen Geldspielgeräte alle 24 Monate auf Übereinstimmung mit der zugelassenen Bauart  überprüft werden.

Diese Überprüfungen, genannt Nachprüfungen, werden durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige die für das Sachgebiet "Überprüfung von Geldspielgeräten" bestellt sind und durch von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassene Stellen durchgeführt.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Liste (Suchmaske) der IHK für bestellte Sachverständige.
Manuelle Eingabe "Überprüfung von Geldspielgeräten" im Feld Suchbegriffe erforderlich.

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), Braunschweig und Berlin, ist das nationale Metrologie-Institut mit wissenschaftlich-technischen Dienstleistungsaufgaben.

Hinweis  +++ Achtung! +++

Die Zulassungen aller Bauarten mit den Bauartnummern 2201 bis 3016 werden nach dem 10. November 2018 aufgehoben.
Die Nachbaugeräte dieser Bauarten dürfen dann gem. § 20 Abs. 2 SpielV nicht weiter betrieben werden und die Übereinstimmung mit der Bauartzulassung nach § 7 SpielV nicht mehr festgestellt werden.

Nachprüfungen / Geräteüberprüfungen

Bei Geldspielgeräten ist der Aufstellzeitraum auf zwei Jahre beschränkt. Durch eine bestandene Nachprüfung verlängert sich der Aufstellzeitraum um zwei Jahre.

Der Aufstellzeitraum eines Spielgerätes verlängert sich nach bestandener Nachprüfung um zwei Jahre. Dies wird durch die Prüfbescheinigung und die am Spielgerät angebrachte Prüfplakette nachgewiesen.

Inhalt der Nachprüfungen / Geräteüberprüfungen
Aufgabe der Geräteüberprüfungen ist es, die Konformität eines Gerätes mit dessen zugelassener Bauart zu prüfen. Im positiven Fall ist die Übereinstimmung des Gerätes mit der zugelassenen Bauart zu bestätigen. Darüber hinausgehende technische Prüfungen sind nicht Gegenstand dieser Geräteüberprüfung.

Zum Feststellen der Übereinstimmung von Gerät und Baumuster werden die im Gerät vorgefundenen Hard- und Softwarekomponenten mit den veröffentlichten Angaben zur Bauartzulassung [www.ptb.de/spielgeraete Zulassungen] verglichen.  

Kosten der Nachprüfungen / Geräteüberprüfungen
Die Kosten der Nachprüfung / Geräteüberprüfung trägt der Auftraggeber.

Gesetzliche Grundlagen 

Gewerbeordnung (GewO)
Die Gewerbeordnung regelt grundsätzliche Fragen und Zuständigkeiten zu gewerblich genutzten Spielgeräten. Sie ist der Spielverordnung übergeordnet.

Spielverordnung (SpielV)
Die Spielverordnung regelt auf der Grundlage der Gewerbeordnung spezielle Fragen zur Zulassung und Aufstellung von Geldspielgeräten gemäß § 33c der Gewerbeordnung. 

Die Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de.

Quelle dieser Informationen
Diese Informationen sind in ausführlicher und aktueller Form auf der Web-Site der Physikalisch technischen Bundesanstalt Berlin (PTB) zu finden:

http://www.ptb.de/spielgeraete

© Michael Benzinger 2018 Stand: 19.04.2018